Kann mein Arbeitgeber mir eine Nebentätigkeit verbieten?

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Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen. Die Zulässigkeit ergibt sich bereits aus 
dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Berufsfreiheit (Art. 12 GG).

Trotz des Grundsatzes der Berufsfreiheit kann es Einschränkungen geben, die sich auf Nebentätigkeiten beziehen. 
Eine Nebentätigkeit kann evtl. dann problematisch werden, wenn in nennenswertem Umfang berechtigte betriebliche 
Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Das kann mehrere Gründe haben wie z. B. den Zeitfaktor oder
direkte Konkurrenz zum Angebot des Arbeitgebers. Wer immer morgens um 6 Uhr im Betrieb seinen Mann/Frau 
stehen muss, dem kann der Arbeitgeber z. B. die Nebentätigkeit als Barmann/Frau mit Arbeitszeiten von 22 Uhr 
bis 4 Uhr verbieten, weil hier eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für die Haupttätigkeit zu erwarten ist.

Da Sie im Network Marketing Ihre Zeit frei einteilen können und nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind, dürfte
dieser Punkt kaum gegeben sein. Sie sollten aber im Network Marketing keine Kosmetik vertreiben, wenn Ihr
Arbeitgeber Kosmetik herstellt.

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen in jedem Fall die Ausübung der Tätigkeit am Arbeitsplatz verbieten, denn das könnte
Sie und Ihre Kolleg/innen wieder von der Arbeit abhalten. Viele Arbeitgeber erlauben es aber in den Pausen, das
sollte in jedem Fall vorher geklärt werden.

Um auf der sicheren Seite zu sein, bitten Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt um Genehmigung, die er Ihnen nur aus
wichtigem Grund verwehren darf, den er Ihnen auch nennen muss. Tun Sie nichts hinter dem Rücken Ihres Chefs!

2007-11-07

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