Dass Arbeit krank machen oder Beziehungen töten kann, ist bekannt. Doch auch die gesunde Ernährung scheint bei vielen Berufstätigen durch den Broterwerb negativ beeinflusst bzw. behindert zu werden. Das zeigt eine aktuelle, repräsentative Research Now Studie im Auftrag von Herbalife unter 5.008 Erwachsenen in fünf europäischen Ländern. Dabei wurden die Verbraucher gefragt, welche Gründe es gibt, dass sie die von der WHO und DGE empfohlenen fünf Portionen frisches Obst oder Gemüse am Tag nicht regelmäßig zu sich nehmen können.
Webseitenstatistik - was steckt dahinter, was wird überhaupt erfasst und was brauchen wir überhaupt. Winston Churchill soll einmal gesagt haben, "ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe". Das sagt schon einiges zu Statistiken allgemein aus, die zwar Zahlen transportieren, aber auch interpretieren. Selbst wenn alle Zahlen richtig sind, also nicht gefälscht, ist es vor allem also die Grundlage der Erfassung und die Interpretation, die nachvollziehbar sein sollte.
Einer der grossen Marketingtrends 2010 ist Social Media Marketing, also die Präsenz der eigenen Angebote oder des Unternehmens in Social Networks. Besonders im asiatischen Raum werden Social Networks bereits sehr aktiv auch für Merketing genutzt, während in Europa und den USA nach wie vor die rein private Nutzung dieser Dienste im Vordergrund steht. Gerade das Vorhandensein sehr unterschiedlicher und breiter Zielgruppen im so genannten Web 2.0 bietet gute Chancen, Inhalte jenen Zielgruppen zugänglich zu machen.
Seit Jahren schon breitet sich die "Geiz ist geil" -Mentalität immer weiter aus. Sparen ist Trumpf. Alles soll möglichst wenig kosten, sei es in der Anschaffung, Leistung oder Herstellung. Grosse Teile der Verbraucher suchen geradezu nach Angeboten, für die man selbst möglichst wenig bezahlen muss. Auswirkungen hat das allerdings nicht nur auf die Qualität dieser billigen Angebote. Eine unumstössliche Tatsache ist, dass billige Endpreise immer bedeuten, dass an irgendetwas gespart werden musste, denn Einsparungen bei Herstellung oder Logistik sind nötig, um auch den Endpreis gering zu halten.
Bundesverfassungsgericht: Staat muss Vorbild sein - Informationelle Selbstbestimmung ist Schlüssel für souveränes Handeln. Mit ihrem heutigen Urteil haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber scharf gerügt und die unverzügliche Löschung der bisher erhobenen Daten angeordnet. So erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung als insgesamt verfassungswidrig und nichtig. Es fehle an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung.
BVG: Aus für Vorratsdatenspeicherung
Bundesverfassungsgericht: Staat muss Vorbild sein - Informationelle Selbstbestimmung ist Schlüssel für souveränes Handeln
02.03.2010 - Mit ihrem heutigen Urteil haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber scharf gerügt und die unverzügliche Löschung der bisher erhobenen Daten angeordnet. So erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung als insgesamt verfassungswidrig und nichtig. Es fehle an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Zudem würden die angegriffenen Vorschriften weder eine hinreichende Datensicherheit noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten gewährleisten." Auch genügten sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Transparenz und Rechtsschutz.
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): "Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und Kommunikation wiederherzustellen."
Der Staat müsse der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen. Dies sei nicht gewährleistet, wenn er selbst in großem Stil verdachtsunabhängig Daten horte. Das Prinzip "So viel wie nötig, so wenig wie möglich" gelte im Datenschutz für Staat und Wirtschaft gleichermaßen. "Verbraucher dürfen keine Angst haben, dass jeder beliebig Daten über sie und ihr Verhalten sammelt und diese für seine eigenen Zwecke nutzt", so Billen weiter: "In der Informationsgesellschaft muss der Staat Vorbild sein. Das Wildwestverhalten von Teilen der Wirtschaft darf er nicht dulden."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hatte bereits 2005 die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2006/24/EG als unverhältnismäßig kritisiert. Die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat eine Überprüfung der EU-Richtlinie bis Ende dieses Jahres angekündigt.
Urteil des BVerfG vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08