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Xing räumt auf PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion   
Sonntag, 5. Juli 2009

 In letzter Zeit häufen sich Meldungen über den Ausschluss von Networkern aus der Kontaktplattform Xing. Besonders die Network Karriere meldet schon wiederholt Ausschlüsse, denen Beschwerden anderer User zu Grunde gelegen haben sollen.

Xing räumt auf

 In letzter Zeit häufen sich Meldungen über den Ausschluss von Networkern aus der Kontaktplattform Xing. Besonders die Network Karriere meldet schon wiederholt Ausschlüsse und empfiehlt die Community Yasni.de als eine mögliche Alternative.

Es ist bekannt, dass die Bewerbung und Förderung von Network Marketing Geschäften wie Produkten auf der Plattform Xing laut AGB ausdrücklich unerwünscht ist, also ist es folglich auch nicht empfehlenswert, dies entgegen der dortigen AGB zu tun. In unserem Artikel vom 17.8.2008 hatten wir schon darauf hingewiesen, dass dies nicht zuletzt auch auf das Auftreten mancher schwarzer Schafe liegen mag, die jedem gleich ihr Geschäft aufdrücken wollen und penetrant werben, was das Zeug hält. Gerade deshalb ist es extrem wichtig, nicht mit dem Holzhammer aufzutreten.

Interessant war zwar die im Dezember 2008 vom BVNM (Bundesverband Network Marketing e. V.) verbreitete Meldung, erstmals offiziell innerhalb einer eigenen Gruppe auch auf der Plattform Xing über Network Marketing diskutieren zu können. Jedoch kam bereits im März 2009 das Ende dieser Gruppe durch Xing. Über die genauen Gründe, die zur Löschung der Gruppe führten, ist leider nichts genaues bekannt, aber vor kurzem traf die Gruppe "Empfehlungsmarketing", die von Arthur Tränkle (Empfehlungsforum) ins Leben gerufen wurde, den Account von Tränkle selbst und weitere Kündigungen von Networkern folgten.

Xing teilte auf Anfrage folgendes mit:

"Wenn in unserem Community Management Hinweise und/oder Beschwerden von Mitgliedern eingehen, die auf ein Fehlverhalten hinsichtlich unserer AGBs hinweisen, so gehen wir diesen natürlich umgehend nach. Wir sehen uns jeden einzelnen Fall an und nehmen gegebenenfalls mit dem Mitglied Kontakt auf, um den Sachverhalt auch aus Sicht des "Beschuldigten" kennenzulernen. Sollte diese Recherche ergeben, dass gegen unsere AGBs verstoßen wurde, behalten wir das Recht vor, die Mitgliedschaft einzelner Mitglieder zu kündigen. Bei einer Recherche zum Thema Multi Level Marketing möchten wir auf unsere AGBs hinweisen. Dort weisen wir unter Punkt 4 bei den „Pflichten des Nutzers“ unter anderem darauf hin, dass Nutzer die folgenden Handlungen zu unterlassen haben, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten: Versendung von Kettenbriefen, Versendung identischer privater Nachrichten an mehrere Nutzer gleichzeitig, Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen (wie Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing)."

Zu individuellen Fällen könne man schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine konkreten Angaben machen.

Arthur Tränkle gibt in einem Kommentar zu einem Bericht auf einem Presseportal an, er hätte kein Network Marketing Geschäft beworben, wäre wegen Gruppeneinladungen an andere Mitglieder gesperrt worden, wie sie jedoch auf der Plattform durchaus üblich seien.

Es ist durchaus vorstellbar, dass wieder einmal das Auftreten einiger Weniger der Auslöser für eine restriktivere Anwendung der AGB wurde, denn es soll im Vorfeld zu einigen Beschwerden wegen Belästigungen gekommen sein. Immerhin hatten sich durch die Aktion des BVNM nicht wenige Networker neu auf der Xing-Plattform registriert, von denen sich mit Sicherheit einige nicht genügend mit den dort geltenden Regeln auseinandergesetzt haben dürften.

Deshalb noch einmal: Egal, was Sie nutzen, machen Sie sich bitte mit den dort geltenden Regeln vertraut. Andere User unaufgefordert mit Angeboten und Werbung zu belästigen ist sicherlich auf keiner Plattform erlaubt.

 

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