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FE.N vor Gericht unterlegen PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion   
Dienstag, 23. Juni 2009

 Es waren im Grunde keine weltbewegenden Fragen oder Millionenbeträge, mit denen sich das Landgericht Dortmund auseinanderzusetzen hatte. Es ging um unzureichende Abrechnung, eine fristlose Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit und ausstehende Provisionen.

FE.N vor Gericht unterlegen

 Es waren im Grunde keine weltbewegenden Fragen, mit denen sich das Landgericht Dortmund auseinanderzusetzen hatte und es ging auch nicht um Millionenbeträge. Dennoch wurden ein paar grundsätzliche Fragen berührt, die durchaus Signalwirkung auf zukünftige Verfahren mit anderen Networks haben können.

Nach einem Bericht der Network Karriere ging es hauptsächlich um drei stittige Punkte. Zunächst einmal führte die Klägerin Brigitte P. an, von Beginn ihrer Beratertätigkeit an keine Provisionsabrechnungen zugeschickt bekommen, wie es der Beratervertrag eigentlich vorsieht. Zwar wären Provisionszahlungen regelmässig kommentarlos überwiesen worden, regelmässige Abrechnungen soll es jedoch nicht gegeben haben und ab Februar 2008 wären die Provisionszahlungen gänzlich eingestellt worden. Hierzu führt laut dem Bericht der Network Karriere FE.N (Fashion Europe Network) aus, dass dem eine telefonisch ausgesprochene fristlose Kündigung zugrunde läge, da die Beraterin vertragswidrig auf einer FE.N-Veranstaltung durch verteilen von Parfumproben an wenige ihr persönlich bekannte Teilnehmer aktiv Werbung für ein Fremdgeschäft betrieben hätte.

Frau P. gab an, auf Nachfrage wegen ausstehender Provisionszahlungen erklärt bekommen zu haben, sie hätte keine Downline mehr und auch der Zugang zum internetbasierten EDV-System wäre ihr gesperrt worden. Daraufhin erhob Frau P. Klage wegen nicht ordentlicher Provisionsabrechnungen seit 2007 und Zahlung der Provision ab Februar 2008. Das Gericht hatte nun zu prüfen, ob die Provisionsabrechnung, die vom Unternehmen im EDV-System abgelegt wurden, ausreichend seien, ob die Kündigung rechtmässig war und ob ein weiterer Provisionsanspruch seit Februar 2008 besteht.

Zur Entscheidung des Gerichts

In der Verhandlung vertrat das Gericht die Auffassung, eine Hinterlegung von Abrechnungen im EDV-System des Unternehmens genüge nicht, um der vertraglichen Verpflichtung zu genügen. Hier hätte regelmässig eine Zusendung erfolgen müssen.

Die fristlose Kündigung der Beraterschaft sah das Gericht als unwirksam an, da der Beraterin eine Wettbewerbstätigkeit laut Vertrag ausdrücklich gestattet sei.

Schliesslich wurde auch der Anspruch der Klägerin auf weitere bis laufende Provisionszahlungen festgestellt und FE.N in einem Anerkenntnisurteil dazu verpflichtet, kurzfristig alle noch ausstehenden bis laufenden Provisionsabrechnungen vorzulegen, um dann die Höhe der an Frau P. zu zahlenden Aussenstände festzulegen.

Quelle: Network Karriere

Anmerkung der Redaktion

In letzter Zeit gab es bereits verschiedene Berichte aus Kreisen von FE.N Beratern und Depotbetreibern, in denen von Unzufriedenheit sowohl mit dem Geschäft als auch Waren die Rede war. Besonders seit der Umstellung des Depot-Konzepts im April geriet das Unternehmen zunehmend in Kritik. Bitte beachten Sie auchunseren Artikel zum Thema:

- Veränderungen bei Fashion Europe (22.4.09)

» 2 Kommentare
2Kommentar
am Dienstag, 29. September 2009 20:02von Schlegel
Ist dies das einzigste negative?????? 
eigentlich macht jede Firma am Anfang fehler, wie hier in den AGB\\\'s. Also wer noch mehr hat, bitte rüberwachsen lassen. Das hier braucht keinen Abzuschrecken. 
Meiner Meinung nach, solange ide Ware da und sauber ist, solange kann ich als Händler verdienen und ich müßte sonst weit mehr vorinvestieren. 
 
MFG an die Gruppe
1"Frauj"
am Samstag, 25. Juli 2009 14:06von Willms
Ich war bei FE.N kurz registriert, habe aber innerhalb der 14 Tage wiederrufen. Was funktoniert hat. 
Trotzdem, zieht man mir für FE.N -Support ( die Internet-Seite) die ich ja auch nicht haben mehr wollte ( ausdrücklich in der Kümdigung erwähnt) alle 3 Monate 35,70 Euro ab.  
Heute habe ich nun zum 3. mal gekündigt, weil man mir gesagt hat, das ich die Kündigung per e-mail dierekt an FE.N -Support richten müsste. Meine Meinung kommlette Bauernfängerei!!! Also Vorsicht mit FE.N
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