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Fehlende Umsatzsteuer-ID abmahnbar PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Norbert Warnke   
Donnerstag, 18. Juni 2009

 Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnbar. Mit Urteil vom 02.04.2009 (AZ 4 U 213/08) bestätigte das Oberlandesgericht Hamm in einem Berufungsverfahren die vorherige Entscheidung des LG Münster (AZ 21 O 54/08) bestätigt.

Fehlende Umsatzsteuer-ID ist abmahnbar

 OLG Hamm: Eine fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum gewerblicher Webseiten bzw. sonstigen "geschäftsmässig erbrachten Telediensten" ist abmahnbar. Mit Urteil vom 02.04.2009 (AZ 4 U 213/08 ) bestätigte das Oberlandesgericht Hamm in einem Berufungsverfahren die vorherige Entscheidung des LG Münster (AZ 21 O 54/08), dass ein Impressum einer Internetseite eines Unternehmens stets die im § 5 TMG (Telemediengesetz) aufgeführten Pflichtangaben zum Handelsregister und die Umsatzsteuer-ID enthalten muss. Sind diese Angaben nicht vorhanden, sind Mitbewerber berechtigt, dies kostenpflichtig abmahnen zu lassen.

Das OLG Hamm schliesst sich somit nicht der Auffassung an, dass es sich hier um eine Bagatelle handele, sondern Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen geeignet seien, dem betreffenden Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen. Hierzu heisst es im Urteil "Die Regelungen des TMG mit den darin enthaltenen Informationspflichten dienten dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmässig erbrachten Telediensten. Durch die Verletzung werde der Schutz des Verbrauchers auf umfassende Information über seinen Vertragspartner unmittelbar berührt".

Entgegen Meldungen in manchen Foren betrifft diese Entscheidung aber nicht die Steuernummer, sondern die im TMG ausdrücklich angegebene Umsatzsteuer-ID, die anzugeben sei, falls vorhanden. Die Steuernummer ist im TMG nicht unter den allgemeinen Informationspflichten aufgeführt.

Das vollständige Urteil ist im Internet nachzulesen: justiz.nrw.de

18.06.09 Norbert Warnke

» 2 Kommentare
2"Ja"
am Dienstag, 7. Juli 2009 17:07von Norbert Warnke
Im Telemediengesetz steht klar drin, dass die Umsatzsteuer-ID anzugeben, falls vorhanden. Wer eine hat, muss sie also auch angeben. 
Von Kleinunternehmerregelung steht dort nichts. Klick doch einfach mal auf den Link "§ 5 TMG" im Beitrag oben.
1"Kleinunternehmerregleung"
am Mittwoch, 24. Juni 2009 09:58von Asket
Hm, was ist, wenn man nach $19 EkStG von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Muss dieses nun auch deklariert werden ? Und, wenn man nicht im Handlesregister registriert ist, muss man diese auch expliziet im Impressum angeben ?
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