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Petition gegen Webseitenindizierung PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion   
Dienstag, 5. Mai 2009

 Künftig sollen Webseiten z. B. mit pädophilen Inhalten vom BKA indiziert und schon beim Provider gesperrt werden. Beim Petitionsausschuss des Bundestages wurde nun eine Petition eingereicht, die sich strikt dagegen ausspricht, denn diese Münze hat zwei Seiten.

Aktuelle Petition gegen Webseitenindizierung

 In den Nachrichten haben wir schon vor Wochen gehört, dass künftig Internetseiten mit pädophilen Inhalten auf einen Index kommen und von Providern gesperrt werden sollen. Die Rede ist vom Schutz der dort dargestellten Opfer. Nun wurde beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition eingereicht, die sich strikt dagegen ausspricht, Webseiten in einen Index aufzunehmen und zu sperren. Die Rede ist vom Beginn einer Internetzensur, deren Anfänge man wehren sollte. Welches nun das kleinere und hinnehmbare Übel sein soll, darüber scheiden sich nun die Geister.

Hier der originale Text der Petition

"Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder."


Grundsätzlich ist ein Vorstoss, der dem Opferschutz gilt, selbstverständlich begrüssenswert. Allzuoft werden ja vor allem Täter geschützt bzw. kennen ihre Rechte besser als ihre Opfer. Der geplante Weg, Provider sollten eine vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellte und aktuell gehaltene Indexliste übernehmen und alle dort aufgeführten Webseiten für den Aufruf über ihre Dienste sperren, enthält mit Sicherheit Risiken auf willkürliche Entscheidungen einer Behörde bzw. einzelner Mitarbeiter und damit Irrtümer und Missbrauchsmöglichkeiten. Deshalb begrüssen wir die Petition, aber nur hinsichtlich des Wegs und nicht des Ziels, welches mit Sicherheit auf gangbareren Wegen erreichbar sein dürfte.

Das Recht auf Information darf nicht ohne triftigen Grund angetastet werden, aber auch die Rechte von Opfern und Betroffenen müssen künftig besser gewahrt werden können. Grundsätzlich halten auch wir die Indizierung und Sperrung von Webseiten, die nachweislich und in erheblichem Mass Rechte Dritter verletzen, für richtig und nötig. Eine Entscheidung hierüber sollte aber keinesfalls eine Behörde, Abteilung oder Mitarbeiter im Alleingang treffen dürfen, sondern wenn, dann auf richterlicher Entscheidung beruhen. Hierfür wäre allerdings ein völlig neues, schlüssiges und nachvollziehbares Konzept und eine entsprechende Infrastruktur erforderlich. Eine einzelne Behörde oder Abteilung kann nicht alle Erfordernisse einer einwandfreien Entscheidung abdecken. Deshalb unterstützen wir die Petition.

Hier zur Petition gegen Webseitenindizierung

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