am Mittwoch, 7. Januar 2009 07:17von T. Balmer
| Rechtliche Schritte gegen Forenbetreiber |
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| Geschrieben von Redaktion | |
| Sonntag, 6. April 2008 | |
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Wegen massiver unerlaubter Rufschädigung und massiver Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht nun offenbar eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei aus Zürich im Auftrag mehrerer Mandanten gegen den Forenbetreiber K. E. vor. E. betreibt ein Internetforum gegen Nepper und Abzocker, gegen selbiges und einige User auch bereits aus Deutschland strafrechtlich ermittelt wird. Ermittlungsbehörde und Geschäftszeichen sind uns bekannt, Unterlagen liegen uns vor. Die auf dem Fachgebiet Wirtschaftkriminalität spezialisierte Anwaltskanzlei aus Zürich soll dem Forenbetreiber K. E. in mehreren Fällen Rufschädigung, massivie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und Lesertäuschung vorwerfen. Auch in der Schweiz ist das nicht zulässig und strafbar. Eine Anfrage an die unter dem uns zugespielten Link namentlich und mit Anschrift genannten Anwaltskanzlei wurde von uns gestellt und dort um eine offizielle Presseerklärung bzw. Bestätigung gebeten. Vor Eintreffen einer Antwort werden wir die Richtigkeit der Angaben in dieser Erklärung weder bestätigen, noch werden wir einen Link auf die Adresse dieser Erklärung setzen. Für eine Veröffentlichung der noch unbestätigten Meldung haben wir uns dennoch entschieden, weil einige unserer User zu den Betroffenen in dieser Sache gehören. Wir bleiben hier also unbedingt am Ball und werden weiter berichten. Quelle: Die Urheberin der Nachricht ist uns namentlich bekannt Zwischenzeitlich wurden uns im Zusammenhang mehrere Strafanzeigen gegen verschiedene Personen bekannt. In mehreren Fällen ist es auch bereits zu polizeilichen Vernehmungen gekommen und betrifft auch mehrere weitere Internetforen. Da die Akteure fast ausnahmslos anonym auftreten und über Plattformen agieren, die auf Servern im Ausland betrieben werden, gestaltet sich die Ermittlungsarbeit leider sehr schwierig. Unser Tipp: Gehen Sie anonymen Usern spätestens dann aus dem Weg, wenn diese damit beginnen, Behauptungen über Dritte aufzustellen. Wer nicht mit seinem Namen dafür einsteht, was er zu sagen hat, tritt oft deshalb anonym auf, weil er sonst zivil- und strafrechtliche Verfolgung befürchten muss. Jemand, der zu recht wahre Tatsachen anspricht, ohne Rechte Anderer zu beeinträchtigen, muss keine Verfolgung befürchten und tritt auch nicht anonym auf! Verwandte Artikel:
» 1 Kommentar
1"Stalking in Foren"
am Mittwoch, 7. Januar 2009 07:17von T. Balmer Sie haben einen Artikel von einem Anwalt aus Zürich der gegen Foren vorgeht die es zulassen das Verleumdungen etc. ausgeschrieben werden dürfen. Hätten sie mir eventuell die Adresse dieser Kanzlei da ich von einem User der in der ganzen WElt etwas gelinde gesagt mich stalkt und alle anderen User als mich hinstellt und dass kann ich nicht mehr hinnehmen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse T. Balmer
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Rechtliche Schritte gegen Forenbetreiber wegen Rufschädigung 










