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Eilmeldung zu FLP PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion   
Mittwoch, 17. Dezember 2008

 Auf mehreren Portalen und Foren wurde die Mitteilung verbreitet, bei Forever Living Products (FLP) würde es sich um ein verbotenes Vertriebssystem handeln. Es gab zwar eine Entscheidung, die das Unternehmen selbst allerdings nicht einmal betrifft. Bitte lesen Sie unsere stets aktuell gehaltene Berichterstattung zum Thema!

Nutzt FLP ein verbotenes Vertriebssystem?

 Aus mehreren Quellen erreichte uns am 17.12. die Mitteilung, gegen Forever Living Products (FLP) würde ein Strafbefehl wegen Verstoss gegen § 16 Abs. 2 UWG verhängt worden sein und es würde sich bei FLP um ein verbotenes Vertriebssystem handeln. Der vom "Obtainer" per Newsletter verbreiteten und ins Internet gestellten Meldung soll eine Pressemitteilung des Rechtsanwalts Busko zugrundeliegen. Leider sind in der Internet-Meldung Texte der ursprünglichen Mitteilung mit Auslegungen und Kommentaren vermischt, so dass nicht eindeutig erkennbar ist, was Tatsache und was Spekulation ist, wie darin enthaltene Seitenhiebe gegen das Unternehmen zeigen.

Aus etablierten Nachrichtenquellen der Branche verlautet nichts dergleichen. Weder Netcoo noch Network Karriere melden hierzu bislang (22.12. 0:00 Uhr) irgendetwas, während in verschiedenen Foren der vom Obtainer zitierte Text inklusive spekulativer Teile zitiert und erst darunter die Quellenangabe "RA Busko" gesetzt wurde, ohne dass deutlich erkennbar wäre, welche Teile des Textes zu der ursprünglichen Meldung gehören und welche Spekulation anderen Ursprungs sind.

Von dem Urheber der Pressemitteilung, Rechtsanwalt Busko, haben wir inzwischen die originale Meldung erhalten, aus der sich ergibt, dass es einen Strafbefehl zwar gegen den Managing Director, Thomas Reichart, gibt, aber dieser nicht gegen das Unternehmen selbst erlassen worden ist. Im Text ist zwar auch die Rede von einem verbotenen Vertriebssystem, aber dies widerspricht sich dadurch, dass die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main das Unternehmen selbst überhaupt nicht betrifft. Auch ist unklar, warum die Mitteilung über eine bereits am 14.10. gefällte Entscheidung, die seit dem 18.11. rechtskräftig sein soll, erst am 18.12. erfolgt. Eine Stellungnahme des Amtsgerichts Frankfurt/Main war nicht zu bekommen, da sich der zuständige Richter im Urlaub befände.

Seitens FLP liegt nun ebenfalls eine Stellungnahme vor. Die vom Obtainer verbreitete und von verschiedenen Foren im Originaltext übernommene Meldung sei in Form und Inhalt laut Forever Living Products jedenfalls definitiv unrichtig. Sowohl aus Kreisen höherer Führungskräfte als auch dem Unternehmen selbst verlautete, dass die Arbeit des Unternehmens in keiner Weise beeinträchtigt wäre. Die Stellungnahme des Unternehmens veröffentlichen wir in vollem Wortlaut: Hier zur Stellungnahme

(Frankfurt/M 22.12.08) Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Amtsgericht Frankfurt/Main haben heute den Strafbefehl gegen den FLP Prokuristen (unsere Meldung vom 17.12.) schriftlich bestätigt. Der Strafbefehl sei zwar seit dem 18.11.08 rechtskräftig, allerdings läge ein Wiedereinsetzungsantrag wegen nicht ordnungsgemässer Zustellung vor, über den eine Entscheidung noch ausstünde.

Ein Verfahren oder Strafbefehl wie auch ein mehrfach von diversen Plattformen gemeldetes Vertriebsverbot gegen das Unternehmen selbst konnte hingegen nicht bestätigt werden.

Nach einer Gewährung der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" kann mit Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Strafbefehl gerechnet werden, in deren Folge es zu einem Verfahren kommen würde, in dem der Beschuldigte seine Position darlegen kann. Ein Strafbefehl wird i. d. R. ohne vorherige mündliche Verhandlung oder Anhörung eines Beschuldigten einseitig von einem Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, ohne dass ein Beschuldigter zuvor Gelegenheit zur Mitwirkung oder Rechtfertigung hat. 

Uns erinnert dieser Fall an das vor einigen Monaten in England gegen Amway eingeleitete Verfahren, das nach Überprüfung jedoch wieder beigelegt worden war. Amway war in England für den Zeitraum einiger Monate nur eingeschränkt aktiv, ist inzwischen jedoch bereits wieder in vollem Umfang handlungsfähig. Auf die Arbeit der Forever Living GmbH hat die Entscheidung bislang jedenfalls keine Auswirkung. Alles gehe seinen gewohnten Gang, so Unternehmen und höhere Führungskreise.

Wir bleiben selbstverständlich am Ball und berichten weiter!

Redaktion
MLM-network.biz

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