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Geschrieben von Norbert Warnke
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Samstag, 5. November 2011 |
 Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Arbeit mit Vergleichslisten zwischen bekannten Markenparfums und ähnlichen Düften anderer Anbieter markenrechtlich und wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist und für den Anwender sehr teuer werden kann. Bereits vor Jahren gab es viele Fälle, in denen Vertriebspartner von Parfumanbietern nach Nutzung solcher Vergleichslisten abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. In einigen Fällen kam es auch zu so genannten einstweiligen Verfügungen und in nahezu allen Fällen waren vierstellige, in Einzelfällen sogar fünfstellige Kosten zu tragen.
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Geschrieben von Redaktion
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Donnerstag, 14. Juli 2011 |
 Laut Urteil 3 O 227/10 des LG Rostock vom 21.11.2010 sind in einem konkreten Fall Vertreterbesuche künftig nur noch nach vorheriger Vereinbarung erlaubt und gelten ohne entsprechender Vereinbarung als unzumutbare Belästigung. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen den Arbeiter Samariterbund (ASB) Mecklenburg-Vorpommern nach einer Werbeaktion, die Vertreterbesuche angekündigt hatte, denen bei Nichtinteresse widersprochen werden sollte. Das Gericht erkannte in der Werbeaktion eine unzumutbare Belästigung.
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Geschrieben von Anne M- Schüller
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Dienstag, 28. Juni 2011 |
 Willkommen in der Empfehlungsgesellschaft. Das größte Empfehlungsnetzwerk, das es je gab, heißt Social Web. Das klassische Weitererzählen erlebt als digitaler Consumer-Content eine unbändige Renaissance. Social Media haben das Internet zu einer wahren Spielwiese für alle möglichen Formen des Empfehlungsmarketing gemacht. Was bei diesem Hype ganz gerne untergeht: Man muss empfehlenswert sein, um empfohlen zu werden. Und man muss die Psychologie verstehen, die dabei passiert.
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Geschrieben von Norbert Warnke
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Mittwoch, 27. April 2011 |
 Domains mit guten Namen sind als besonders effektiv bekannt, wenn es darum geht, im Internet gefunden zu werden. Allerdings bergen auch Domainnamen verschiedene Risiken, die teilweise relativ unbekannt sind. Begehrt sind vor allem Domainnamen, die den Inhalt auf den ersten Blick erkennbar machen und diese enthalten nicht selten geschützte Markennamen, sind rechtlich also durch den Markenrechtsinhaber genehmigungspflichtig.
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Geschrieben von Norbert Warnke
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Dienstag, 12. April 2011 |
 Immer wichtiger wird für viele Menschen die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge, um einer möglicherweise drohenden Altersarmut zu entgehen. Was viele nicht wissen: Auch dieses System hat Maschen, die so manchen Menschen später durchfallen lassen. Tatsächlich ist es möglich, trotz jahrelangem Einzahlen in eine vermeintlich sichere zusätzliche Altersversorgung im Bedarfsfall unter'm Strich leer auszugehen. Vor allem betrifft es Menschen, die zu wenig versicherungspflichtig beschäftigt waren oder als Selbständige die eigene Altersversorgung nicht rechtzeitig ernst genug genommen zu haben.
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Geschrieben von Norbert Warnke
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Sonntag, 5. Dezember 2010 |
 Noch nicht in Kraft, aber der ab Januar 2011 geltende neue Jugendmediendienste-Staatsvertrag (JMStV) sorgt bereits jetzt für grosse Verunsicherung unter Website- und Blogbetreibern. Mehreren Medienberichten nach machen die ersten Blogs bereits dicht und die aktuelle Berichterstattung und viele Diskussionen tragen nicht gerade zu höherer Sicherheit bei. Wichtigste Neuerung ist die künftige Pflicht der Betreiber, Inhalte auf möglicherweise jugendgefährdende Inhalte zu prüfen und ihre Angebote entweder im Zugang einzuschränken oder kenntlich zu machen.
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Geschrieben von Redaktion
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Donnerstag, 25. November 2010 |
 Eine aktuelle Meldung auf der Webseite einer Anwaltskanzlei sorgt seit gestern für Unsicherheit. Demnach gelten Kundenadressen als Geschäftsgeheimnisse und ein aus einem Unternehmen ausgeschiedener Mitarbeiter ist nach einem Urteil des OLG Köln vom 05.02.2010 (Az. 6 U 136/09) wegen der Mitnahme von Daten und Kundenadressen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts gehören die Daten dem Unternehmen und die Mitnahme der Daten durch den ausgeschiedenen Mitarbeiter sei unzulässig. Hier sollte man jedoch genauer hinschauen!
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