MLM Forum und Community: Mit Multilevel Marketing selbständig - Existenzgründung ohne finanzielles Risiko im Networkmarketing 

MLM Forum Foren-Übersicht MLM Forum
MLM Forum und Community für Networkmarketing
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
MLM Multilevel Marketing Info Portal
Multilevel Network Marketing Portal



Strafbare Werbung

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    MLM Forum Foren-Übersicht -> Rechtliches
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Admin
Admin
Admin


Anmeldungsdatum: 01.01.1970
Beiträge: 122
PLZ und Ort: 13359 Berlin

BeitragVerfasst am: So Sep 25, 2005 12:57 pm    Titel: Strafbare Werbung Antworten mit Zitat

In der Neufassung des UWG wurde anstelle des "alten §§ 6c (Progressive Kundenwerbung) der § 16 mit leicht geänderter Definition eingeführt:

§ 16 Strafbare Werbung

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Die Rede ist nun nicht mehr von "Nichtkaufleuten", sondern von "Verbrauchern". Weil der früher verwendete Begriff "Nichtkaufleute" nach neuerer Rechtsprechung auch auf sog. Minderkaufleute (z. B. Kleinhändler) angewendet werden konnte, bezeichnet der Begriff "Verbraucher" nun ausschliesslich reine Kunden ohne gewerbliches Interesse.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nowa
Admin
Admin


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 957
PLZ und Ort: D-13589 Berlin

BeitragVerfasst am: Mo Nov 13, 2006 7:18 pm    Titel: Einstweilige Verfügung wg. strafbarer Werbung Antworten mit Zitat

Einstweilige Verfügung gegen Powerline 24 wegen des Vorwurfs der progressiven Kundenwerbung

Mit einstweiliger Verfügung vom 06.11.2006 hat das Landgericht Hamburg (AZ 408 O 340/06) einem Antrag stattgegeben. Es verbot der Antragsgegnerin, ein Vertriebssystem zu betreiben, welches gegen die Vorschrift des § 16 Abs. 2 UWG (Schneeballsystem) verstößt.

Quelle: mlmrecht.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    MLM Forum Foren-Übersicht -> Rechtliches Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


  
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de