Existenzgründung im Network Marketing aus der Arbeitslosigkeit heraus

Wie mit jeder anderen Selbständigkeit auch, sollten im Vorfeld einige Überlegungen getan und Informationen über eine Existenzgründung eingeholt werden, auch wenn üblicherweise nur ein geringer Kapitaleinsatz benötigt wird. Schliesslich möchte man sich ja eine solide und stetig wachsende Existenz aufbauen.

Bei der Wahl des Unternehmens sollte man sich folgende Fragen stellen:

• Welches Network-Unternehmen passt zu mir.
- Bin ich von den Produkten überzeugt, um diese auch vertreiben zu können.
- Ist das Unternehmen solide und seriös und wie lange schon auf dem Markt.
- Welchen Gerichtsstand hat das Unternehmen, z. B. nach deutschem oder aber ausländischem Recht.
- Gibt es Wettbewerber mit ähnlichen oder gleichen Produkten am Markt.
- Welche Verdienstmöglichkeiten bieten sich mir mit dem Unternehmen (passt der Marketingplan zu mir).
- Welche Unterstützungen (Schulungen, Coaching, etc.) hat man vom Unternehmen zu erwarten.

Aus der Arbeitslosigkeit heraus und als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 mit einem Restanspruch von mindestens 90 Tagen kann man einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Dieser wird nach Bewilligung für die Dauer von 9 Monaten gewährt und beträgt die Höhe des zur Zeit bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € für soziale Versicherungen, wie die Krankenkasse.

Der nächste Schritt nach der Wahl des Network-Unternehmens ist also ein Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit, zwecks Existenzgründung.
Dort bekommt man dann den Antrag auf Existensgründungszuschuss. Diesem muss ein Businessplan beigefügt werden, in dem folgende Punkte enthalten sein sollten:

• Geplante Aktivitäten, Produktauswahl und Vertriebswege
• Unternehmen und Rechtsform
• Personen- und Betriebssitz
• Produktsortiment
• Bisherige und geplante Schritte
• Zielgruppen, Kundennutzen- bzw. –vorteile
• Markt und Wettbewerb
• Network Marketing und Vorteile der Partnerschaft
• Organisation und Zukunftsplanung
• Chancen und Risiken
• Lebenslauf
• Gewinn- und Verlustrechnung
• Liquiditätsplanung
• Qualifikationen und Zeugnisse

Empfehlenswert ist hier einen Unternehmensberater hinzuzuziehen oder aber die Hilfe von Partnern in Anspruch zu nehmen, die mit der Materie schon vertraut sind.
Ist der Antrag bei der Agentur für Arbeit bewilligt, meldet man beim zuständigen Gewerbeamt sein Gewerbe gegen eine geringe Gebühr (von Stadt zu Stadt unterschiedlich, zwischen 20 € bis 40 €). Daraufhin erhält man vom zuständigen Finanzamt einen Fragebogen, in dem man u. a. eine Schätzung darlegt und die Unternehmensform wählt.

Für den Anfang empfiehlt sich das Kleingewerbeunternehmen. Kurz nach Rücksendung der Unterlagen an das zuständige Finanzamt erhält man die Steuernummer.
Des Weiteren teilt man der bestehenden Krankenkasse die Existenzgründung mit und legt hierzu die Bewilligung des Existenzgründungszuschuss vor, so dass man in die kleinstmögliche Klasse eingeteilt wird.

Seit dem 1. Februar 2006 besteht die Möglichkeit innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit freiwillig der Arbeitslosenversicherung beizutreten.

Kurz bevor die ersten 9 Monate Existenzgründungszuschuss ablaufen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen, in der für weitere 6 Monate 300 € monatlich gezahlt werden können, um die sozialen Verpflichtungen zu decken, vorausgesetzt die Gewinneinnahmen sind hierfür noch nicht ausreichend.




Autor  Petra Bihn
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